RETTUNGSDIENSTTRÄGERSCHAFT

Sicherstellung der Notfallversorgung im Kreis Offenbach

Der Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach (ERD) gewährleistet als Rettungsdienstträger die flächendeckende und qualitativ hochwertige Notfallversorgung im Kreis Offenbach.

Detaillierte Infos

Die Verantwortung, einen Rettungsdienst vorzuhalten, ist in der staatlichen Daseinsvorsorge verankert und findet ihren Ursprung im Grundgesetz. Die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgabe obliegt den Bundesländern, die die Organisation des Rettungsdienstes jeweils durch landesspezifische Vorschriften regeln. In Hessen geschieht dies durch das Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG).

Das HRDG legt fest, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen die Träger des Rettungsdienstes sind. Als Rettungsdienstträger hat der Kreis Offenbach die Verantwortung, die Existenz und Betriebsbereitschaft des Rettungsdienstes sicherzustellen. Diese Aufgabe wurde dem Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach (ERD) übertragen.

Der ERD überwacht kontinuierlich die Qualität und Quantität des Rettungsdienstes, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein zentrales Instrument dabei ist der vom ERD erstellte Bereichsplan, der folgende Aspekte regelt:

Rettungsdienstträgerschaft

Die konkrete Durchführung der Notfallversorgung im Kreis Offenbach kann entweder durch den Rettungsdienstträger selbst oder durch beauftragte Dritte, die sogenannten Leistungserbringer, erfolgen. In Hessen wird diese Aufgabe häufig an Dritte vergeben, meist an Hilfsorganisationen. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Berufsfeuerwehren oder Landkreise, wie der Kreis Offenbach, selbst Teile der rettungsdienstlichen Leistungen erbringen.
Der ERD betreibt daher eigenständig fünf Standorte zur Notfallversorgung, um die schnelle und effiziente Versorgung der Bevölkerung im Kreis Offenbach sicherzustellen.

Der Rettungsdienst des ERD

Aufgaben des Rettungsdienstes

Zu den Aufgaben gehören:
Nicht zu den Aufgaben gehören:

Lage der Rettungswachen

Standorte der Rettungswachen im Kreis Offenbach und der beauftragten Leistungserbringer

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Wesentliche Rechtsvorschriften:

Zum HRDG
Zum Rettungdienstplan
Zur Durchführungsverordnung