Der Kreistag des Kreises Offenbach hat am 14. Dezember 1999 beschlossen zum 01. Juli 2000 den „Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach“ (kurz: ERD) zu gründen.
Der ERD ist organisatorisch und wirtschaftlich ein eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes. Mit Beschluss der Gründung wurde der Eigenbetrieb mit vielen Aufgaben gesegnet, die über die Jahre im Umfang stetig angewachsen sind.
Als sogenannter Rettungsdienstträger obliegt dem Kreis Offenbach nach dem hessischen Rettungsdienstgesetz die Sicherstellung des Rettungsdienstes im Gebiet des Kreises Offenbach. Diese Aufgabe wird vom Eigenbetrieb Rettungsdienst wahrgenommen. Er überwacht also die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes, wie eine Art Aufsichtsbehörde.
Darüber hinaus betreibt der Eigenbetrieb – organisiert in verschieden Abteilungen – die Zentrale Leitstelle für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, mehrere Notarztstandorte, mehrere Rettungswagenstandorte, eine Rettungsdienstschule bzw. Berufsfachschule und eine eigene Betriebsmedizin.
Der Eigenbetrieb wird gemäß § 8 in Verbindung mit § 12 der Eigenbetriebssatzung vertreten durch die Betriebsleitung:
Nachfolgend unsere gültigen Satzungen zur Einsicht :